Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1  Allgemeines

Die Teilnahme an Zweirad-Seminaren und Touren (Veranstaltung) erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen.

  1. Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind nur solche Personen berechtigt, die zuvor angemeldet wurden, die Teilnehmergebühr entrichtet oder einen gültigen Gutschein, mit entsprechendem Gegenwert, vorgelegt haben. Sofern sie mit einem fremden Fahrzeug an der Veranstaltung teilnehmen möchten, eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters nachweisen können und im Besitz einer für das jeweilige Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind.
  2. Der Teilnehmer hat den Besitz seiner gültigen Fahrerlaubnis vor der Veranstaltung durch Vorlage seines Führerscheins nachzuweisen.
  3. Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrsrechtliche Regeln, insbesondere jene der StVO und der StVZO. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Insbesondere ist das Motorrad
    • in einem technisch einwandfreien  und im verkehrssicheren Zustand,
    • zum Straßenverkehr zugelassen und versichert.

    Eine Überprüfung des Fahrzeuges durch den Veranstalter findet nicht statt. Es besteht Helmpflicht. Während der Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot. Für die Teilnahme an allen Zweirad Seminaren ist das Tragen kompletter Schutzkleidung Voraussetzung. Diese besteht aus:

    • Helm mit ECE-Prüfzeichen
    • komplette Motorradbekleidung (Jacke+Hose) mit ECE-Protektoren
    • Schaft-Motorradstiefel, über die Knöchel reichend (bei Stiefeln mit Schnürsenkeln, müssen die Schnürsenkel so gesichert sein, dass ein Verhaken an Fahrzeugteilen (z.B. Fußrasten) ausgeschlossen ist.).
    • Motorradhandschuhe
  4. Das Mitnehmen und die Teilnahme von Begleitpersonen bedarf der unbedingten Absprache. Sofern der Teilnehmer mit Begleitpersonen zum Training anreist, ist der Veranstalter grundsätzlich berechtigt, den Begleitpersonen den Zutritt zum Gelände zu versagen. Begleitpersonen dürfen ausnahmsweise und ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung des Sicherheitstrainers auf das Gelände.
  5. Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folge zu leisten, ein Losfahren in die jeweilige Übung darf nur nach ausdrücklicher Anweisung seitens der Trainer erfolgen. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder gesetzliche Regelungen, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.
  6. KURVENREICH behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als sechs Teilnehmer angemeldet haben. Der Veranstalter ist ebenfalls berechtigt, ein Training bzw. eine Veranstaltung jederzeit aus Gründen der Sicherheit und höheren Gewalt (schlechtes Wetter, unsichere Platzbedingungen, Krankheit des Trainers, etc.) zu ändern oder abzubrechen. Sollte ein Training bzw. eine Veranstaltung von vornherein abgebrochen werden, wird den TN das von ihnen gezahlte Entgelt zurückerstattet.
  7. Es ist die jeweilige Platz- und Betriebsordnung bei allen Veranstaltungen zu beachten und einzuhalten. Auf Trainingsplätzen der Bundeswehr besteht z.B. absolutes Handy- und Fotografierverbot. Außerdem ist der Zutritt für Bürger bestimmter Drittstaaten verboten. Informationen erteilt KURVENREICH.
  8. Bei Verstoß gegen § 1 sind jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen.

 

§ 2  Motorräder, die durch den Veranstalter überlassen werden

KURVENREICH  kann für Übungseinheiten ein oder mehrere Motorräder zu Verfügung stellen. Dies ist dem entsprechenden Angebot zu entnehmen. Die Motorräder sind stets pfleglich zu behandeln und dürfen nur, nach Anweisung der Trainer, für die entsprechende Übungen verwendet werden.
Für entstandene Schäden an Trainings-Motorrädern durch:

  1. nicht sachgemäßen Gebrauch,
  2. Fehleinschätzung  oder Fehlverhalten des Teilnehmers

haftet dieser in einer Höhe von bis zu 1.500,- €. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Teilnehmer in voller Höhe des Schadens.

 

§ 3  Leistungen und Preise

Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum gemäß Angebot. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist verbindlich. Ein bedingter Vertragsabschluss ist ausgeschlossen. Der Vertrag kommt nach der Anmeldung des Teilnehmers zustande, sobald KURVENREICH eine Anmeldebestätigung in Textform oder mündlich abgibt. Es gilt der Tag der Zustellung beim Kunden.

Bei der Anmeldung herangezogene Prospekte Dritter, wie z. B. Hotelprospekte, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Veranstalter in Textform bestätigt werden.

 

§ 4  Versicherungen

Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung ist verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Auf Anforderung ist jeder Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter einen Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet.

 

§ 5  Zahlungs- und Stornobedingungen

Zahlungsziel des Rechnungsbetrages ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, bzw. Buchungsbestätigung oder anderweitige Absprachen. Bei kurzfristiger Buchung erfolgt die Zahlung spätestens am Trainingstag.

Stornierungen sind bis zum 57.Tag vor Trainingsbeginn kostenlos. Bei Stornierungen bis zum 14. Tage vor Kurstermin fallen 60 % Stornogebühren an. Bei Stornierungen ab dem 13. Tag vor Trainingsbeginn fallen 100 % Stornogebühren an. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform. Anfallende Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Gutscheine können vom Käufer nur innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist storniert werden. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen steht einem Nichterscheinen gleich.

Sollte ein Training mit einem gestellten Motorrad stattfinden und bei einer Trainingseinheit das Motorrad beschädigt werden, so dass es an diesem Tag nicht mehr einsetzbar ist, so kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.

 

§ 6  Gewährleistung/Leistungsstörungen

KURVENREICH leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen kann die Abhilfe verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei unverschuldetem Versagen technischer Hilfsmittel (z.B. Motorrad) besteht kein Minderungsanspruch gegen den Veranstalter.

 

§ 7  Haftung für Personen- und Sachschäden

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei einem Zweirad-Training um eine Veranstaltung mit erhöhten Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Hat der Veranstalter, nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen, für ein Sachschaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist zudem die persönliche Haftung für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit der Eigentümer des Geländes, auf dem das Training durchgeführt wird oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


§ 8  Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass KURVENREICH Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet. Diese dürfen im Internet, insbesondere auf der Homepage, veröffentlicht werden. Ebenso ist die Verwendung zu Werbezwecken in Medien erlaubt. Dieses Einverständnis kann widerrufen werden.


§ 9  Gutscheine

Preiserhöhungen nach Ablauf des im Gutschein garantierten Festpreisdatums gehen zu Lasten des Gutscheininhabers, Preisherabsetzungen gehen zu Lasten des Veranstalters.


§ 10  Gerichtsstand

ist 63739 Aschaffenburg.


§ 11  Sonstige Bestimmungen

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

Stand: 18.12.2023